WARUM MITGLIED WERDEN IM GC NEUMARKT?

Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer Community werden!

Der Golf-Club Neumarkt ist die ideale Golfanlage für Jugendliche, Singles, Ehepaare, Familien und Senioren, die in ihrer Freizeit ohne große formelle Zwänge Golf lernen, trainieren, spielen und sich erholen möchten.

Der Golf-Club Neumarkt punktet vor allem bei:

  • dem attraktiven Anfänger- und Trainingsangebot in Kooperation mit der Golfschule
  • der Integration von neuen Mitgliedern, den Neu-Mitglieder Turnieren und den speziellen Newcomer Angeboten
  • den flexiblen Spielmöglichkeiten
  • der ungezwungenen, natürlichen, herzlichen, freundlichen, fast familiären Art der Mitglieder
  • dem aktiven Clubleben für neue und langjährige Mitglieder
  • der sehr guten Spielbarkeit des Platzes (ebenes Gelände, nur eine Anhöhe)

SPIELGEBÜHREN

KINDER/JUGENDLICHE/STUDENTENPREISE
Kinder bis 11 Jahre120€
Jugendliche 12 Jahre bis 17 Jahre240€
Studenten/Azubis/Schüler 18 Jahre bis 27 Jahre390€
SONDERMITGLIEDSCHAFTPREISE
Zweitmitgliedschaft (3)750€
Fernmitgliedschaft (2)630€
Schnuppermitgliedschaft (4)750€

Sie möchten den Golfsport und die Golfanlage Am Herrnhof unverbindlich kennenlernen?
Die Schnuppermitgliedschaft bietet Ihnen diese Möglichkeit einmalig für 12 Monate ab Eintritt.

(1) Für junge Golfer unter 35 Jahren
(2) Fernmitgliedschaft ab 120 km Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und/oder Lebensmittelpunkt zur Golfanlage Am Herrnhof.
(3) Zweitmitglieder müssen Erstmitglied in einem deutschem, dem DGV angeschlossenem Golfclub, in dem auch das Stammblatt geführt wird, mit einem aktiven, uneingeschränkten Spielrecht sein.
(4) Nur für Golfeinsteiger

Ein Anspruch auf den DGV Ausweis ist nur gegeben, wenn die Spielgebühr an die Betreibergesellschaft Golfplatz Pölling GmbH & Co. KG sowie der Clubbeitrag an den Golf-Club Neumarkt bezahlt wurden.

ALLE PREISE VERSTEHEN SICH INKL. MWST.

CLUBBEITRÄGE GOLF-CLUB NEUMARKT E.V.PREISE
Clubbeitrag ab 18 Jahre120€
Clubbeitrag bis 18 Jahre60€
Clubbeitrag Passive Mitgliedschaft60€

AGB MITGLIEDSCHAFT

§1 Präambel

Die Golfplatz Pölling GmbH & Co. KG (nachfolgend Gesellschaft genannt) ist Betreiber der Golfanlage Am Herrnhof 1 in 92318 in Neumarkt. Die Nutzung der Golfanlage erfolgt durch den Golf-Club Neumarkt e.V. (nachfolgend Club genannt) am gleichen Standort.
Der Club ist ordentliches Mitglied im Deutschen Golf Verband e.V. (DGV). Er plant und organisiert den Spielbetrieb. Eine Nutzungsvereinbarung regelt das Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Club. Der Club hat eine eigene Satzung.
Die Gesellschaft räumt dem Club das Recht ein, die 18-Loch-Golfanlage einschließlich aller Einrichtungen zur Förderung und zum nachhaltig gesicherten Betrieb des Golfsportes gemäß den Standardanforderungen des DGV zu nutzen.

§2 Aufnahme

Mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages mit der Gesellschaft und des Aufnahmeantrages für den Club, erhält der Vertragspartner eine Spielberechtigung in der jeweils gewählten Form. Es gelten die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV.
Mitgliedschaften gibt es in verschiedenen Ausführungen. Informationen über aktuell verfügbare Mitgliedschaften können über das Sekretariat eingesehen werden.

§3 Spielberechtigung

Die Spielberechtigung gemäß Nutzungsvertrag beginnt zu dem gewünschten Termin. Sie hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Sofern die Aufnahme im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen wird, ist die vereinbarte Jahresspielgebühr gemäß Gebührenordnung bei Unterzeichnung des Vertrages fällig.
Die Spielgebühr ist jeweils zum 31.01. bzw. mit Rechnungsstellung gemäß Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Die Spielberechtigung und die Aushändigung des DGV Mitgliederausweises erfolgt unter aufschiebender Bedingung der vertragsgemäßen Zahlung der Spielgebühr und des Clubbeitrags.
Die Änderung einer Spielberechtigung auf eine andere Vertragsart im laufenden Jahr ist nicht möglich. Eine Änderung für das Folgejahr muss bis zum 30.09. schriftlich angemeldet werden.
Die Spielberechtigung ist grundsätzlich nicht übertragbar und berechtigt nur den jeweils Spielberechtigten zur Nutzung des Golfplatzes und seiner Einrichtungen. Jede natürliche Person kann nur eine Spielberechtigung beanspruchen.
Juristische Personen als Spielberechtigte, genießen dieselben Rechte wie natürliche Personen. Die Ausübung des Spielrechts ist aber an die von ihnen eingesetzten, natürlichen Personen gebunden, die einmal pro Jahr bis zum 31.03. der Gesellschaft benannt werden müssen.

§4 Spielgebühren

Die Einziehung der Spielgebühren erfolgt mittels Lastschrift vom Bankkonto des Spielberechtigten. Zu diesem Zwecke erteilt der Spielberechtigte der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung des Jahresbeitrages. Die Spielgebühr beinhaltet die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Mehrwertsteuer. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift trägt der Spielberechtigte die der Gesellschaft von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie eine Kostenpauschale.
Die Spielgebühr ist unabhängig von der Intensität der Nutzung der Golfanlage durch den Spielberechtigten zu zahlen. Der Spielberechtigte kann die Zahlung der Spielgebühren weder mindern, noch zurückfordern, wenn er die ihm eingeräumten Rechte nur teilweise oder gar nicht ausübt, unabhängig davon, ob die Gründe in seiner Person liegen oder nicht.

Die Spielgebühr kann von der Gesellschaft unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der erforderlichen Kostendeckung des Betriebes angemessen angepasst werden. Sofern eine Anpassung erforderlich wird, werden die Spielberechtigten schriftlich bis zum 30.09. eines jeden Jahres informiert. Die Kündigungsfrist bleibt dabei unberührt.

§5 Rechte des Spielberechtigten – Einschränkungen

Die Gesellschaft gewährt dem Spielberechtigten im Rahmen der gewählten Mitgliedschaftsform die Nutzung des Golfplatzes und aller Übungsanlagen.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Golfanlage in einem gepflegten Zustand zu halten, der dem in Deutschland üblichen Pflege- und Unterhaltungszustand von Golfanlagen entspricht.
Witterungsbedingte zeitweilige Einschränkungen des Spielrechts durch Hagel, Schnee, Frost etc., Umbau- und Pflegemaßnahmen oder Wildschäden, berechtigen weder zu Schadensersatz noch zu Minderung.
Bei Turnierveranstaltungen in jeder Form ist das Spielrecht für nicht teilnehmende Nutzungsberechtigte nur eingeschränkt möglich. Die Turniertermine werden im ersten Quartal eines jeden Jahres bekannt gegeben.

§6 Pflichten des Spielberechtigten

Der Spielberechtigte hat die Golfetikette, Golfregeln, Platzordnung, Platzregeln und Turnierordnung zu beachten. Aktuelle Versionen stehen auf der Webseite, im Sekretariat und in Aushängen zur Verfügung.

§7 Zahlungsrückstand

Kommt ein Spielberechtigter mit der Zahlung der Spielgebühr in Verzug, kann die Gesellschaft nach einer einmaligen Fristsetzung das Spielrecht für dieses Kalenderjahr entziehen. Der Spielberechtigte wird von seiner Entrichtung des Nutzungsentgeltes nicht befreit.

§8 Haftung

Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Spielberechtigten. Die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter haften für keinerlei Schäden, die Spielberechtigten oder sonstigen Personen durch das Betreten der Golfanlage entstehen. Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter vorliegt.

§9 Datenschutzerklärung

Der Spielberechtigte ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages und oder des Spielbetriebs notwendig ist.
Das Sekretariat der Gesellschaft ist am Intranet des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) angeschlossen, über das u.a. die Bestellung des DGV-Ausweises erfolgt. Näheres regeln Ziff. 7 und Ziff. 18 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass die in Ziff. 18 AMR genannten personenbezogenen Daten an den DGV übermittelt und zu den dort beschriebenen Zwecken von der Gesellschaft und dem DGV verarbeitet werden dürfen. Ziff. 18 der AMR in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser AGB.
Die Nutzung weiterer persönlicher Daten erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung bei der Erhebung dieser Daten.

§10 Kündigungen

Die Gesellschaft kann einem Spielberechtigten bei wiederholten groben Verstößen gegen die Platz- und Spielordnung und dem Spielbetrieb, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlage, bei wiederholter Missachtung von wesentlichen Anweisungen der Gesellschaft und deren Mitarbeiter , bei falschen Angaben zu Sondermitgliedschaften und  wiederholtem Zahlungsrückstand fristlos kündigen.
Im Fall einer fristlosen Kündigung erfolgt keine, auch keine anteilige Erstattung der zu entrichtenden Jahresspielgebühr. Die Spielberechtigung erlischt bei fristloser Kündigung sofort.
Die Spielberechtigung verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht bis zum 30.09. eines Jahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

§11 Widerrufsrecht

Der Nutzungsvertrag zwischen der Gesellschaft und dem Spielberechtigten kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der Gesellschaft widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Beginn des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§12 Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass die Gesellschaft den Besitz, den Betrieb und / oder die Rechte aus der Golfanlage auf einen Dritten überträgt, stimmt der Spielberechtigte bereits jetzt der Übertragung dieses Vertrages auf diesen Dritten zu.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit jeder Neufassung ungültig. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen und Gerichtsstand ist Neumarkt in der Oberpfalz.

 

Golfplatz Pölling GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Michael Lesewa, Reg. Ger. Nürnberg, HRA 10317 | PhG Golfplatz Pölling Verwaltung GmbH, Reg. Ger. Nürnberg, HRB 11001

Stand Januar 2022

GÄSTE

SPIELERMONTAG BIS SONNTAG
Erwachsene 9-Loch40€
Erwachsene 18-Loch80€
SCHÜLER/STUDENTENMONTAG BIS SONNTAG
9-Loch25€
18-Loch50€
SONSTIGESPREISE
Zieh-Trolley10€
Elektrocart (9-Loch)30€
Elektrocart (18-Loch)40€
Token für Ballautomat (22 Bälle)2€
Rangefee - Jahreskarte0€
Rangefee - Tageskarte0€

AUF BEREITS ERMÄßIGTES GREENFEE WIRD KEIN WEITERER NACHLASS GEWÄHRT.